SEPA-Lastschriftmandat

Lastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen

Hiermit ermächtige/-n ich/wir die Stadt Brackenheim, wiederkehrende Zahlungen widerruflich von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise/-n ich/wir mein/unser Kreditinstitut an, die von der Stadt Brackenheim auf mein/unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mir/Uns ist bekannt, dass ich/wir innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen kann/können. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Bei nicht ausreichender Deckung besteht seitens der Bank keine Verpflichtung zur Einlösung der Abbuchung. Für die Rücklastschrift werden evtl. Bankgebühren fällig.
Stadt Brackenheim, Marktplatz 1, 74336 Brackenheim
DE47ZZZ00000091370
Die Mandatsreferenz wird von der Stadt Brackenheim vergeben.

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Stadt Brackenheim
Ansprechpartner: Frau Dascalu oder Frau Waldorf
Tel.: 07135/105-135 oder -136
E-Mail: finanzen@brackenheim.de


Stadt Brackenheim
Team 1.3 Finanzverwaltung
Marktplatz 1
74336 Brackenheim

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